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Fax-Sendeberichte sind Beleg für die Zustellung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Felix Stein   
Freitag, 28. November 2008

Teurer Ausfall
Teurer Ausfall
 

Eine per Fax zugestellte Stornierung ist auch dann gültig, wenn sie zwar ordnungsgemäß abgesandt wurde, beim Empfänger jedoch nicht angekommen ist. Das entschied das OLG Celle.

Ein »OK-Vermerk« im Sendebericht eines Faxes, der anzeigt, dass dieses vom absendenden Gerät in die Telefonleitung geschickt wurde, kann vor Gericht als Beweis für die Zustellung des Faxes genutzt werden. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle (Urteil vom 19.6.2008 - 8 U 80/07) widerspricht der bisher vorherrschenden Meinung, die den OK-Vermerk wegen möglicher Störungen im Empfangsgerät (Papierstau, Fehler in der Datenübermittlung usw.) nicht als Empfangsbestätigung ansieht. Das Gericht verwies in seinem Urteil auf § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches, den es so auslegte, dass der Empfänger einer unleserlichen Faxnachricht sich beim Absender nach dessen Inhalt erkundigen müsse. Im konkreten Fall ging es darum, ob eine per Fax zugestellte Stornierung eines Auftrags Gültigkeit hat, wenn sie zwar abgesandt aber nicht empfangen wurde. Das Gericht erklärte den Vorgang für gültig.

 

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